Doch keine Festplattenabgabe

Die Kunstschaffenden halten sich noch mit Protesten zurück: Treffen mit Ostermayer und Brandstetter am 3. Dezember Wien – Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2013 bestätigt, dass die private Kopie urheberrechtlich geschützter Werke auf Festplatten oder multifunktionalen Speichermedien vergütungspflichtig ist. Im Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz war daher auch eine „Speichermedienvergütung“ vorgesehen.… Mehr erfahren